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Grundstückverwertung

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Freihandverkaufsabwicklung

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verweis der Freihandverkaufs-Norm von SchKG 143b Abs. 2 auf einzelne Bestimmungen des Steigerungsrechts ist unvollständig und bedarf daher die Berücksichtigung weiterer steigerungs- und privat- bzw. öffentlich-rechtlicher Normen:

Bewilligungspflicht BewG

Bewilligungspflicht BGBB

  • Vorliegen der Bewilligung

Protokollierung des Freihandverkaufs

  • Der Freihandverkauf ist in all seinen Vorgängen und Dokumenten zu protokollieren (vgl. SchKG 8)

Form

  • Für den Freihandverkauf bedarf es einer schriftlichen und protokollierten Freihandverkaufsverfügung
  • Die Verfügungsform substituiert die Form der öffentlichen Beurkundung im Sinne von ZGB 657 und OR 216

Deckungsprinzip

Doppelaufruf

  • Auch beim Freihandverkauf besteht die Möglichkeit, das Prinzip des doppelten Aufrufs zu respektieren, indem das Grundstück einmal mit einmal ohne die dem Grundpfandrecht nachgehende Last angeboten wird
  • Daher: Grundsätzliche Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften
  • Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsverfahren-Doppelaufruf

Lastenüberbindung

Kaufpreistilgung und Kostentragung

Gewährleistung

Eigentumsübergang

Anfechtung

Zahlungsverzug des Erwerbers und Zahlungsfrist

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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