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Grundstückverwertung

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Freihandverkaufs-Abwicklung

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Freihandverkauf geht rechtlich wie folgt von statten:

Grundsätzliches

  • Es sind die für die Abwicklung bei der Versteigerung geltenden Regeln analog anwendbar

Freihandverkaufsverfügung

  • Zu protokollierende zustimmungsbedürftige Freihandverkaufsverfügung, mit welcher das Grundstück dem Erwerber zugewiesen wird (vgl. SchKG 8 Abs. 2)
  • Freihandverkaufsverfügung bildet den Rechtsgrundausweis, auch für den Grundbucheintrag

Eigentumsübergang

  • Ausserbuchlicher Eigentumsübergang mit Eintritt der Rechtskraft der protokollierten Freihandverkaufsverfügung, analog des (protokollierten) Steigerungszuschlags (vgl. auch ZGB 656 Abs. 2)
  • Anschliessend ist die Buchlage in Übereinstimmung mit der Sachlage zu bringen

Literatur

  • BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
  • GASSER DOMINIK, Revidiertes SchKG – Hinweise auf kritische Punkte, ZBJV 1996, 643 ff.
  • HÄUSERMANN, MARKUS, Freihandverkauf von Immobilien im revidierten SchKG, in: ST 1995, 513 ff.
  • LORANDI FRANCO, Der Freihandverkauf im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Diss. St. Gallen 1994
  • LORANDI FRANCO, Änderungen, Neuerungen und Altbewährtes bei der Verwertung, in: Das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), Tagung vom 04.04.1995, St. Gallen 1995
  • STUTZ FELIX, Der Freihandverkauf im SchKG, Diss. Zürich 1978

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