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Grundstückverwertung

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Einleitung zur Grundstückverwertung

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung zur Zwangsverwertung von Grundstücken

Zu einer Grundstücksverwertung kann es – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aus verschiedenen Gründen kommen:

  • Hypothekarkreditkündigung
  • Baukreditkündigung
  • Realisation von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Zahlungsverzug gegenüber Gläubigern grundstücksfremden Forderungen (Lieferungen und Leistungen)
  • Illiquidität bzw. Überschuldung des Grundeigentümers

Das Immobilienzwangsverwertungsrecht lässt sich nach dem massgebenden Verfahren differenzieren:

Primäre Anwendung der Betreibung auf Pfandverwertung für pfandgesicherte Forderungen

Unabhängig davon, ob der Schuldner konkursfähig ist oder der Pfändungsbetreibung unterliegt, sind pfandgesicherte Forderungen grundsätzlich durch Betreibung auf Pfandverwertung gelten zu machen (vgl. SchKG 41). Erst nachher kann der Pfandgläubiger auf das übrige Schuldnervermögen greifen (vgl. SchKG 41 Abs. 1bis).

Wenn hingegen über den Pfandschuldner der Konkurs eröffnet ist, gilt:

  • Verfahrensdurchführung
    • Grundstücksverwertung im Konkurs, aber mit separater Erlösabrechnung
    • KONKURS
  • Konkurseinstellung mangels Aktiven

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