Einleitung
Eingang Verwertungsbegehren
Nach Eingang des Verwertungsbegehrens bestimmt das Betreibungsamt, ob das Grundstück zu versteigern oder freihändig zu verkaufen ist.
Freihandverkauf als Alternative zur Versteigerung
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf das Grundstück freihändig verkauft werden; der Freihandverkauf ist geprägt durch ein „Dürfen“ und nicht durch ein „Müssen“. Der Entscheid, ob die Verwertung durch Freihandverkauf erfolgen soll, ist dem Ermessen des Betreibungsbeamten bzw. dem Konkursverwalter anheimgestellt.
Erläuterung der Einzelheiten des Freihandverkaufs
Die Einzelheiten des Freihandverkaufs werden erläutert unter: