Das Freihandverkaufsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Definition
- Freihandverkaufsverfügung = auf Verfügungsbasis wiedergegebener Kaufkonditionen, analog des Inhalts von Steigerungsbedingungen, enthaltend am Ende die Rechtsmittelbelehrung, unter Eröffnung mittels Spezialanzeige an die Beteiligten und an den Freihandkäufer
Grundlage
Verkaufsverfügung
- Verfügung des Betreibungsamtes
- Verkaufsverfügung analog der Steigerungsbedingungen
- Lastenverzeichnis als Bestandteil der Verkaufsverfügung
- mit Rechtsmittelbelehrung
- Zustellung der Verkaufsverfügung (samt Bestandteil bildendem Lastenverzeichnis)
- Bekanntmachung durch Spezialanzeige an die Beteiligten und an den Freihandkäufer
- Annahme der Verfügung durch die Adressaten
- durch unbenutztes Ablaufen-lassen der Rechtsmittelfrist
- Praktische Erledigung
- Einvernehmliche Festlegung des Inhalts der Verkaufsverfügung vor ihrer formellen Zustellung
Grundstücksneuschätzung
- Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften
- Der Neuschätzungsbetrag nach der Lastenverzeichnisbereinigung gilt als Mindestpreis für den Freihandverkauf (vgl. SchKG 143b Abs. 1).