- SchKG 143b
- SchKG 138 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 3
- SchKG 140
- SchKG 135 – 137
- SchKG 142 (Doppelaufruf)
- SchKG 142a (Deckungsprinzip)
Nicht anders als bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften im Allgemeinen und bei der Versteigerung im Besonderen sind beim Freihandverkauf ebenfalls zu beachten:
- Landwirtschaftliches Bodenrecht (BGBB)
- Immobilienerwerb durch Ausländer (BewG; Lex F. bzw. Lex Koller)