- betreibungsrechtliche Verfügung
- Zustimmungsbedürftige Verfügung des Betreibungsamtes
Grundsätzlich gelten die verwaltungsrechtlichen Regeln, wobei nur eine analoge Anwendung der vertragsrechtlichen Regeln über Offerte und Akzept der speziellen Natur des Freihandverkaufs gerecht wird.