Verfahrensdurchführung
Die Grundstücksverwertung im Konkurs setzt voraus:
- Durchführung des Konkursverfahrens
Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven
Wird das Konkursverfahren mangels Aktiven nicht durchgeführt, haben die Pfandgläubiger das Recht, die Verwertung des Grundstücks in eine Spezialliquidation nach SchKG 230a zu verlangen:
Literatur
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.