Als Vorbereitung zur Verwertung des Grundstücksversteigerung stehen folgende Aufgaben an:
- Entwurf Steigerungsbedingungen
- Steigerungspublikation
- Öffentliche Bekanntmachung mindestens 1 Monat vor der Steigerung
- Auflage Steigerungsbedingungen samt Lastenverzeichnis auf dem Konkursamt
- Vgl. SchKG 257, SchKG 259 i.V.m. 134 und 135; KOV 98 Abs. 1
- Individuelle Mitteilung der Steigerung an die Grundpfandgläubiger und an Gläubiger, denen ein Grundpfandgläubiger verpfändet wurde
- Vgl. SchKG 257 Abs. 3, KOV 71, BGE 7B.47/2005 und BGE 94 III 101
- Mitteilung an weitere Interessierte und an den Konkursiten
- Vgl. SchKG 139 analog
- Neuschätzung des Grundstücks
- Grundstücks-Neuschätzung
- bei veränderten Verhältnissen und / oder
- bei langer Zeitdauer zwischen der Erst- und der Neuschätzung
- vgl. BGE 51 III 6
- Grundstücks-Neuschätzung
Weiterführende Informationen
Lehre
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.