Einleitung
Die Spezialliquidation nach SchKG 230a gelangt dann zur Anwendung, wenn das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde und ein Pfandgläubiger diese Art Liquidation verpfändeter Aktiven (Grundstücke, bewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Ansprüche) verlangt.
Die Spezialliquidation gemäss SchKG 230a findet in zwei Fällen Anwendung, nämlich
- bei einer juristischen Person mit verpfändeten Gegenständen
- Grundpfänder
- Grundstückverwertung
- Liegenschaft
- Selbständig und dauernde Rechte
- Baurecht
- Benützungsrecht (zum Beispiel an Parkplatz)
- Miteigentumsanteile
- Stockwerkeinheit
- Miteigentumsanteil
- Grundstück als Verwertungsgegenstand
- Grundstückverwertung
- Faustpfänder
- Faustpfandverwertung (Retentionsrecht, Schuldbrief usw.)
- Grundpfänder
- bei einer ausgeschlagenen Erbschaft mit wenigen Aktiven
Es gilt daher auf die Einzelheiten der Konkurseinstellung mangels Aktiven und auf die Spezialliquidation des Grundstücks näher einzugehen:
Weiterführende Informationen
- Besicherungsarten
- Grundpfänder
- Faustpfänder